Anlassbezogene AML-Prüfung
Nicht jede Prüfung eines Firmenkunden erfolgt nach einem festen Zeitplan. Veränderungen im Unternehmen, neue Informationen oder Abweichungen gegenüber dem bisherigen Kundenbild können Anlass sein, einzelne Angaben erneut zu betrachten und den bestehenden Informationsstand zu aktualisieren.
Wann kann eine erneute Prüfung sinnvoll sein?
Welche Ereignisse eine anlassbezogene Prüfung auslösen, richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen, dem jeweiligen Risikokontext und den internen Vorgaben. Bei Firmenkunden können unter anderem Veränderungen im Unternehmensbild relevant werden.
Neue oder ausgeschiedene Geschäftsführer können Anlass sein, vorhandene Unternehmensinformationen zu aktualisieren.
Eine veränderte Gesellschafterstruktur kann Auswirkungen auf das bisher bekannte Unternehmensbild haben.
Zusätzliche Beteiligungen oder Unternehmensverbindungen können die bisherige Struktur erweitern.
Unternehmen können neu in Holdings oder Unternehmensgruppen eingebunden oder aus bestehenden Strukturen herausgelöst werden.
Unterschiede zwischen Kundenangaben und verfügbaren Unternehmensinformationen können weitere Prüfungsschritte auslösen.
Werden im laufenden Geschäftsverhältnis neue Informationen bekannt, kann eine erneute Betrachtung einzelner Sachverhalte erforderlich sein.
Was hat sich seit der letzten Prüfung verändert?
Bei einer anlassbezogenen Prüfung muss nicht zwangsläufig der gesamte Kundenprozess von vorne beginnen. Entscheidend kann zunächst sein, welche Informationen neu sind und wie sie sich gegenüber dem bisherigen Stand verändert haben.
Bekannte Unternehmensdaten, Geschäftsführung und Prokura, Gesellschafter, Beteiligungen, Unternehmensgruppe und dokumentierte Kundeninformationen.
Neu verfügbare Unternehmensinformationen, veränderte Personen, Gesellschafter- oder Beteiligungsstrukturen und weitere erkennbare Entwicklungen.
Eine Änderung der Geschäftsführung kann beispielsweise einen anderen Informationsbedarf auslösen als eine umfangreiche Veränderung der Eigentümer- oder Beteiligungsstruktur. Die konkrete Prüftiefe richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Welche Informationen können erneut betrachtet werden?
Je nach Anlass können unterschiedliche Bestandteile des Unternehmensbildes relevant sein.
Sind Firma, Rechtsform, Sitz und weitere grundlegende Unternehmensangaben weiterhin aktuell?
Haben sich vertretungsberechtigte Personen seit der letzten Prüfung verändert?
Sind neue Gesellschafter hinzugekommen oder bestehende Beteiligungsverhältnisse verändert worden?
Bestehen neue direkte oder indirekte Unternehmensverbindungen?
Hat sich die Einbindung in eine Holding, Gruppe oder andere Unternehmensstruktur verändert?
Welche Veränderungen bei Geschäftsführung und Prokura sind historisch nachvollziehbar?
Passt das aktuelle Unternehmensbild weiterhin zu den vorhandenen Kundeninformationen?
Liegen neue veröffentlichte Finanzinformationen vor, die ergänzenden Kontext liefern können?
Anlassbezogene Prüfung strukturiert durchführen
Der konkrete Prozess richtet sich nach den internen Vorgaben. Grundsätzlich kann eine nachvollziehbare Vorgehensweise mehrere aufeinanderfolgende Schritte umfassen.
Anlass bestimmen
Festhalten, welche neue Information oder Veränderung die erneute Prüfung ausgelöst hat.
Informationsbedarf festlegen
Bestimmen, welche Unternehmensinformationen für den konkreten Anlass erneut betrachtet werden sollen.
Aktuellen Stand abgleichen
Vorhandene Kundeninformationen mit verfügbaren aktuellen Unternehmensinformationen vergleichen.
Ergebnis dokumentieren
Festgestellte Veränderungen, weitere Prüfungsschritte und interne Bewertung nachvollziehbar festhalten.
Aktuelles Unternehmensbild strukturiert aufbereiten
Ein Firmendossier kann bei einer anlassbezogenen Prüfung unterstützen, indem verfügbare Informationen zu einem deutschen Unternehmen in einem gemeinsamen Gesamtbild zusammengeführt werden. So lassen sich Veränderungen und neue Zusammenhänge leichter gegenüber dem bisherigen Informationsstand einordnen.
Kein automatisches AML-Monitoring
Das Firmendossier ist kein automatisches Monitoring-System und entscheidet nicht, wann eine anlassbezogene AML-Prüfung erforderlich ist. Es enthält keinen eigenen AML- oder Kundenrisikoscore und ersetzt insbesondere keine Transparenzregisterabfrage, Sanktions- oder PEP-Prüfung, gesetzlich erforderliche Identifizierung, interne Risikoanalyse, laufende Überwachung oder Dokumentationspflicht. Die Auswahl des Prüfungsanlasses, der erforderlichen Prüftiefe und der weiteren Maßnahmen bleibt Aufgabe des jeweils verpflichteten Unternehmens.
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Unternehmensveränderungen genauer betrachten
Firmendossiers.de bereitet verfügbare Informationen zu deutschen Unternehmen strukturiert und analystengeprüft auf – von Gesellschaftern und Beteiligungen bis zu Netzwerkdiagramm und Personenhistorie.
