KYC und Geldwäscheprävention verbinden
KYC und Geldwäscheprävention greifen bei Firmenkunden eng ineinander. Unternehmensidentität, vertretungsberechtigte Personen, Gesellschafterstrukturen und Beteiligungen bilden eine wichtige Informationsgrundlage für weiterführende risikobasierte Prüfprozesse.
KYC liefert die Grundlage – AML ordnet den Risikokontext ein
KYC und Geldwäscheprävention verfolgen unterschiedliche Aufgaben, nutzen bei Firmenkunden jedoch teilweise dieselben Unternehmensinformationen. Eine saubere Verbindung beider Bereiche kann helfen, Doppelarbeit zu reduzieren und Informationen konsistent zu nutzen.
Im KYC-Prozess steht zunächst im Vordergrund, mit welchem Unternehmen eine Geschäftsbeziehung besteht und wer für dieses Unternehmen handelt.
- Unternehmensidentität
- Rechtsform und Sitz
- Geschäftsführung und Prokura
- Gesellschafterstruktur
- Beteiligungsketten
- Unternehmensgruppe
Für geldwäscherechtliche Prozesse können diese Informationen anschließend im jeweiligen Risikokontext weiter betrachtet werden.
- Unternehmensprofil
- Kundenrisiko
- risikobasierte Prüftiefe
- Plausibilisierung von Angaben
- Veränderungen im Kundenbild
- Dokumentation der Prüfung
Die genaue Ausgestaltung von KYC- und AML-Prozessen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, dem konkreten Verpflichteten und dessen internen Vorgaben. Die Begriffe und Prozesse sind deshalb nicht in jedem Unternehmen identisch ausgestaltet.
Welche Unternehmensinformationen werden in beiden Bereichen relevant?
Viele Informationen, die im Rahmen der Unternehmensidentifikation erhoben werden, können auch für nachgelagerte geldwäscherechtliche Prüfungen und die Einordnung des Firmenkunden wichtig sein.
Unternehmensdaten
Firma, Rechtsform, Sitz und Registerinformationen bilden die Grundlage für die eindeutige Zuordnung des Unternehmens.
Geschäftsführung & Prokura
Vertretungsberechtigte Personen sind sowohl für die Identifikation als auch für das Gesamtbild des Firmenkunden relevant.
Gesellschafterstruktur
Eigentums- und Gesellschafterinformationen helfen, die Struktur hinter einer Gesellschaft nachvollziehbar darzustellen.
Beteiligungsketten
Direkte und indirekte Unternehmensverbindungen können für das Verständnis komplexerer Strukturen wichtig sein.
Unternehmensgruppe
Die Einbindung in Holdings oder Unternehmensgruppen kann zusätzlichen Kontext für die Kundenprüfung liefern.
Veränderungen
Änderungen bei Personen, Gesellschaftern oder Beteiligungen können den bestehenden Informationsstand verändern.
KYC und AML als zusammenhängenden Prozess betrachten
Statt Informationen in voneinander getrennten Prüfschritten immer wieder neu zusammenzustellen, kann ein gemeinsames Unternehmensbild als Grundlage dienen.
Unternehmen identifizieren
Grundlegende Unternehmensdaten und vertretungsberechtigte Personen werden erfasst und geprüft.
Struktur verstehen
Gesellschafter, Beteiligungen und Unternehmensgruppen werden soweit erforderlich nachvollzogen.
Risikokontext einordnen
Die verfügbaren Informationen fließen entsprechend der internen Vorgaben in die weitere AML-Prüfung ein.
Prüfung dokumentieren
Informationsgrundlage, Prüfungsschritte und interne Bewertung werden nachvollziehbar festgehalten.
Wo die Verbindung besonders hilfreich sein kann
Je komplexer die Unternehmensstruktur, desto wichtiger wird eine konsistente Informationsgrundlage zwischen KYC und Geldwäscheprävention.
Mehrere Gesellschaften oder Beteiligungsebenen können eine vertiefte strukturelle Betrachtung erforderlich machen.
Die isolierte Betrachtung einer einzelnen Gesellschaft kann wichtige Zusammenhänge innerhalb einer Gruppe ausblenden.
Neue Geschäftsführer, Gesellschafter oder Beteiligungen können bestehende KYC- und AML-Informationen verändern.
Unterschiede zwischen Kundenangaben und nachvollziehbaren Informationen können Anlass für zusätzliche Prüfungsschritte sein.
Bei neuen Informationen kann auf bereits vorhandenen Unternehmens- und Strukturdaten aufgebaut werden.
Eine gemeinsame Informationsbasis erleichtert es, Prüfungsschritte und zugrunde liegende Unternehmensinformationen zusammenzuführen.
Eine gemeinsame Informationsgrundlage für KYC und AML
Ein Firmendossier kann verfügbare Informationen zu einem deutschen Unternehmen strukturiert zusammenführen. Damit steht für unterschiedliche Prüfprozesse ein nachvollziehbares Unternehmensbild zur Verfügung, ohne einzelne Informationen immer wieder isoliert betrachten zu müssen.
Unternehmensinformationen unterstützen – sie ersetzen den AML-Prozess nicht
Das Firmendossier ersetzt weder KYC- noch geldwäscherechtliche Pflichtprüfungen. Es enthält insbesondere keinen eigenen AML- oder Kundenrisikoscore, keine rechtlich verbindliche Feststellung wirtschaftlich Berechtigter und ersetzt keine Transparenzregisterabfrage, Sanktions- oder PEP-Prüfung, Identitätsprüfung, interne Risikoanalyse, laufende Überwachung oder gesetzlich erforderliche Dokumentation. Die Bewertung des Kundenrisikos, die Festlegung der erforderlichen Prüftiefe und die daraus folgenden Maßnahmen bleiben Bestandteil des jeweiligen internen Prüfprozesses.
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